Zeit sparen beim Kennzeichen reservieren und Oldtimer zulassen
sh | stvo.de – 04.07.2019
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Behördengänge sind vor allem eines: äußerst zeitintensiv. Wer seine Zeit lieber mit schrauben, pflegen oder Oldtimer fahren verbringt als mit dem Gang ins Amt, darf ab Herbst 2019 aufatmen. Dann erfolgt nämlich der deutschlandweite Rollout der internetbasierten Fahrzeugzulassung, auch i-Kfz genannt. Fahrzeughalter können dann sowohl Oldtimer als auch andere Fahrzeuge bequem vom heimischen PC zulassen. Lesen Sie hier, wie die Online-Zulassung mit und ohne H-Kennzeichen funktioniert und was Sie dabei beachten müssen.
Alles Wichtige auf den Punkt gebracht:
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung wird auch i-Kfz genannt
- ab Herbst 2019: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung im Internet
- digitaler Behördengang: viele Vorteile
- Zeitersparnis, Wege fallen weg, Portal rund um die Uhr nutzbar
i-Kfz: Die Geschichte der internetbasierten Fahrzeugzulassung
Andere europäische Länder machen es vor: Digitale Behördengänge sind beispielsweise in Estland schon nahezu zehn Jahre lang möglich. Nicht verwunderlich, dass seit einiger Zeit auch Deutschland nachzieht. Seit nunmehr vier Jahren setzt sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dafür ein, alle Zulassungsprozesse zu digitalisieren.
Aufgrund der komplexen Thematik erfolgte die Umsetzung nicht von heute auf morgen, sondern sukzessive in mehreren Stufen. Initial stellte man die Fahrzeugpapiere um. Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Zulassungsplakette wurden mit einem Sicherheitscode versehen. Entfernt man die Plakette, verliert die Zulassung ihre Gültigkeit. Zum Vorschein kommt der Code, der für die internetbasierte Abmeldung des Fahrzeugs notwendig ist. Das stellt die erste Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung dar, wie die nachfolgende Aufzählung zeigt.
- Stufe 1: Seit Januar 2015 können Fahrzeughalter Ihren Wagen online außer Betrieb setzen.
- Stufe 2: Seit Oktober 2017 kann man Fahrzeuge auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk im Internet wiederzulassen. Seit Januar 2018 verfügen auch alle neu zugelassenen Fahrzeuge über einen Sicherheitscode in der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief).
- Stufe 3 (Launch im Herbst 2019): Man kann Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen online durchführen.
Die dritte Stufe von i-Kfz ist bereits pilotiert und soll im Herbst dieses Jahres flächendeckend umgesetzt werden. Mit den bisherigen Entwicklungen ging noch eine weitere Neuerung einher. Fahrzeugspezifische Daten sind mittlerweile zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt hinterlegt. So können die Sachbearbeiter in der Behörde die angegebenen Fahrzeugdaten überprüfen, ohne dass der Fahrzeughalter persönlich vorsprechen muss.
Zeitersparnis und mehr: Die Vorteile von i-Kfz
Dass man sich den Gang aufs Amt spart, ist eine wesentliche Stärke der internetbasierten Fahrzeugzulassung. Das ist bereits jetzt schon so bei der Kennzeichenreservierung. Über zahlreiche Portale, zum Beispiel wunschkennzeichen-reservierung.de kann man schon jetzt seine liebsten Nummernschilder im Internet reservieren. Durch die Möglichkeit des digitalen Behördengangs müssen Fahrzeughalter ab Herbst 2019 außerdem nicht mehr zwangsläufig zur Zulassungsstelle fahren, um ihren Wagen zuzulassen.
Damit gehen gleich mehrere Vorteile einher: Zum einen ist der Behördengang dann vollkommen losgelöst von den herkömmlichen Öffnungszeiten. Theoretisch können Fahrzeughalter ihren Wagen mitten in der Nacht zulassen. Auch entfällt der Weg in die Zulassungsbehörde. Das spart einerseits die Wegezeit und andererseits die für den Weg anfallenden Kosten.
Oldtimer zulassen: Was ist bei i-Kfz wichtig?
Ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung 30 Jahre zurückliegt und dessen Bauteile weitestgehend original sind, darf mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Mit dem Oldtimerkennzeichen geht zum einen ein reduzierter Kfz-Steuersatz einher. Zum anderen unterliegen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen keiner Fahrteinschränkung. Sie dürfen beispielsweise auch in Umweltzonen fahren.
Eine Zulassung mit H-Kennzeichen ist jedoch nur dann möglich, wenn eine Prüfstelle oder ein Sachverständiger ein Oldtimer-Gutachten ausgestellt haben. Das kostet zwischen 100 und 250 Euro und muss bei der Zulassung vorgelegt werden. Denn: Ohne entsprechenden Oldtimer-Nachweis ist die Zulassung mit H-Kennzeichen nicht möglich. Ob die Vorlage bei der Online-Zulassung als Scan ausreichend ist oder ob das Gutachten zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt hinterlegt wird, ist aktuell noch in der Abstimmung.