Verbandkasten im Auto
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sh | stvo.de – 18.09.2015
Wie es jeder Autofahrer in der Fahrschule lernt, ist das Mitführen eines Verbandskastens für jedes Fahrzeug Pflicht. Der Inhalt des Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 geregelt. Seit Jahresbeginn 2015 gibt es eine Aktualisierung dieser Norm, welche die Inhalte an die neuesten medizinischen Erkenntnisse anpasst.
PKWs, die noch einen Erste-Hilfe-Kasten nach der alten DIN-Norm haben, dürfen diesen bis zum Verfallsdatum nutzen, müssen ihn jedoch mit einem Ergängzungsset, welches die neue Norm erfüllt, aufrüsten.
Auch ist es möglich, abgelaufene – vor allem aber sterile – Inhalte auszutauschen. Dies kann in Apotheken vorgenommen werden. Jedoch sollte überlegt werden, ob ein kompletter Austausch des Verbandskastens nicht günstiger ist.
Folgende Inhalte wurden neu hinzugefügt:
- 14-teiliges Pflasterset (zugeschnittene Pflasterstrips und Fingerkuppenverbände)
- Zwei einzeln verpackte Tücher (Reinigung unverletzter Haut)
- Verbandspäckchen in Kindergröße
- Reduzierung des Umfanges von:
- Verbandspäckchen der Größe M
- Verbandstuch BR
- Vier Wundschnellverbände
- Mullbinden dürfen nicht mehr als Alternative für Fixierbinden verwendet werden