Erste Hilfe bei Unfällen
sh | stvo.de – 16.12.2016
Erste Hilfe bei Unfällen
Jeder ist dazu verpflichtet einem Menschen Hilfe bei Unfällen oder Gefahr zu leisten, wenn ihm es die Umstände erlauben. Dies ist sogar im Strafgesetzbuch im Paragraph 323c Unterlassene Hilfeleistung festgehalten.