Erdbeerzeit: Kein Versicherungsschutz bei Unfall
Auf dem Weg von und zur Arbeit ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil (BSG, Az. B 2 U 3/13 R) nun einen Sonderfall zur Erdbeerzeit geregelt.
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