Handy am Steuer benutzen verboten – iPod erlaubt
ms | stvo.de – 24.02.2015
Wie die meisten wahrscheinlich wissen, ist das Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer verboten (StVO §23 1a) und kann strafrechtliche Folgen haben. Geräte mit denen man nicht telefonieren kann wie beispielsweise ein iPod, sind hingegen erlaubt. Amtsgericht Waldbröl: