Neues Versicherungskennzeichen für Mofas
sh | stvo.de – 16.02.2017
Mofas, Mopeds und Roller müssen nicht auf einer Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden und gelten somit als zulassungsfrei.
sh | stvo.de – 16.02.2017
Mofas, Mopeds und Roller müssen nicht auf einer Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden und gelten somit als zulassungsfrei.