Internetbasierte Fahrzeugzulassung – Abmeldung
lfsz | stvo.de – 19.11.2014
Der 1. Schritt zu einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist getan.
Ab dem 01.01.2015 werden bei Neu- oder Wiederzulassung von Fahrzeugen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I, die jeweils mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen sind, ausgegeben. Diese Sicherheitscodes können auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über das zentrale Portal des Kraftfahrt-Bundesamts zum Abmelden des Fahrzeugs, ohne persönliches Erscheinen, genutzt werden. Die Dokumente werden durch die Entfernung der Verdeckung ungültig.