Kurzzeitkennzeichen jetzt nur noch mit gültiger Hauptuntersuchung
lfsz | stvo.de – 08.04.2015
Seit dem 1. April gibt es wieder eine Neuerung bei der Zulassung: Kurzzeitkennzeichen werden nun nur noch bei einer gültigen Hauptuntersuchung ausgestellt. Wir zeigen Ihnen welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Ausnahmen es von dieser Regel gibt.