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Neuerungen 2015

mh | stvo.de – 23.01.2015

Der Jahreswechsel brachte auch dieses Jahr wieder jede Menge wichtige Gesetzesänderungen und -neuerungen mit sich. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die für Sie Interessant sein könnten, geben:

  • Autobesitzer, die sowohl den neuen Personalausweis als auch den neuen Fahrzeugschein besitzen, können sich seit diesem Jahr den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle beim Abmelden ihres Fahrzeuges sparen. Seit diesem Jahr ist es möglich dies auch online zu erledigen.
    Ab 2016 wird auch die Neuanmeldung oder Wiederzulassung online verfügbar sein.
  • Seit 1. Januar gilt nun die „Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“ nicht mehr. Das bedeutet, dass Autofahrer nun bei Wohnortwechsel das Kennzeichen ihres früheren Wohnortes vorerst behalten dürfen. Jedoch bei Neuzulassung eines Fahrzeuges muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen des neuen Wohnortes beantragt werden.
  • Die neue DIN-Vorschrift in Bezug auf den Inhalt der Verbandkästen ist seit diesem Jahr nun in jedem Auto Pflicht. Weitere Informationen finden Sie auf http://www.din13164.de/.
  • Ab Frühjahr ist in Niedersachsen ein erster bundesweiter Pilotversuch für Strecken-Radar geplant. Bei dem Modellprojekt wird das Tempo auf längeren Streckenabschnitten gemessen, das heißt jedes Fahrzeug wird zu Beginn als auch am Ende einer Radarstrecke elektronisch erfasst. Anschließend wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet und bei Tempoverstößen ein Frontfoto geschossen.