KFZ-Gutachten nach dem Unfall – Was ist zu beachten?
KW | stvo.de – 18.03.2022
Bildquelle (Header): © Kadmy – stock.adobe.com
Bei den meisten Unfällen handelt es sich um Bagatellschäden, für welche die Versicherungen ohne Hinzuziehen eines Sachverständigen aufkommen. Was aber, wenn der Schaden am Auto größer ist? Können die am Unfall Beteiligten das nicht unter sich klären? Dem Unfallgeschädigten ist davon dringend abzuraten, denn ohne ein unabhängiges KFZ-Schadengutachten drohen ihm erhebliche finanzielle Einbußen. Häufige Fragen, die nach einem Unfall aufkommen, sollen im Folgenden geklärt werden.
Muss nach jedem Unfall ein Gutachter hinzugezogen werden?
Bei kleineren Unfällen mit Bagatellschäden wie beispielsweise Dellen oder Kratzern ist ein ausführliches Gutachten durch einen Sachverständigen nicht nötig. Meist sieht die Versicherung bei einem Schaden unter 750 Euro, der gängigen Bagatellgrenze, von einem Sachverständigen ab und würde für das Gutachten nicht aufkommen. Oftmals ist für den Laien der eigentliche Schaden jedoch nicht erkennbar, daher ist es in jedem Fall ratsam, bei einer KFZ-Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur einzuholen. Jedem steht selbstverständlich frei, auch auf eigene Kosten einen Gutachter zu beauftragen.
Warum braucht man als Geschädigter einen Gutachter?
Vorab ist wichtig, die Schuldfrage zu klären. Wer unverschuldet den Schaden hat, muss die Höhe der Schadenssumme exakt der Versicherung des Unfallgegners benennen können. Als Laie ist es schwer, den eigentlichen Schaden zu ermessen. Augenscheinliche Bagatellschäden können größeren Ausmaßes sein, wie beispielsweise eine verzogene Karosserie, welche auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist.
Wie viel Zeit hat man für das KFZ-Gutachten?
Maximal 7 Tage hat der Unfallverursacher Zeit, den Schaden zu melden. Das Gutachten sollte man möglichst zeitnah nach einem Unfall anfordern, im allerbesten Fall noch am Tag des Unfalls. Schadensersatzansprüche verjähren zwar erst nach 3 Jahren, da aber ein Warten zu weiteren Schäden führen kann, käme man unter Umständen seiner Schadensminderungspflicht nicht nach.
Was wir in dem KFZ-Gutachten festgehalten?
Es erfasst alle technischen Daten und Ausstattungsmerkmale des Autos sowie eine Auflistung aller Schäden – sowohl die bereits vorhandenen als auch die durch den Unfall entstandenen werden von dem Sachverständigen mit Fotos dokumentiert. Zudem werden Umfang und Dauer der Reparatur anhand einer Liste der notwendigen Reparaturen veranschlagt. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn man während der Reparaturzeit einen Anspruch auf einen Mietwagen hat. Auch die Wertminderung des Unfallwagens wird ermittelt und der aktuelle Wiederbeschaffungswert des Autos berechnet. Im Großen und Ganzen ist das KFZ-Gutachten eine Beurteilung darüber, ob es sich bei dem Unfallfahrzeug um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder nicht.
Wo findet man einen kompetenten Gutachter?
Um einen unabhängigen Gutachter zu finden, kann man sich an anerkannte Prüfgesellschaften wie TÜV, GTÜ oder Dekra. Auskunft geben auch Sachverständigenvereinigungen wie zum Beispiel Schaden-Schnell-Hilfe (SSH) oder der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) sowie Industrie- und Handelskammern. Da die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland nicht geschützt ist, sollte man unbedingt kontrollieren, ob der Gutachter über eine entsprechende Ausbildung und fundierte Fachkenntnisse verfügt.
Was kostet ein Gutachten?
Üblicherweise orientiert sich die Höhe des Honorars für den Sachverständigen an der Höhe des entstandenen Schadens. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kosten dienen entsprechende Tabellen großer Verbände. Auf Grundlage derer werden bestimmte Leistungen werden zu fixen Preisen abgerechnet.
Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?
Ist man nachweislich der Unfallgeschädigte, kommt zu 100% die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für das KFZ-Schadengutachten auf. Trägt das Unfallopfer eine Teilschuld an dem Unfall, wird über eine festgelegte Quote eine Kostenbeteiligung an der Schadensbehebung für ihn berechnet.
Wie schnell zahlt die Versicherung?
In der Regel beträgt die Schadensabwicklung 4 bis 8 Wochen. Ist der Fall komplexer – müssen zur Klärung ein Gegengutachten oder Akten angefordert werden, kann die Bearbeitungszeit auch darüber hinausgehen.
Fazit: Ein KFZ-Gutachten verhindert finanzielle Einbußen
Als Laie ist man gut beraten, nach einem Unfall einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, der den Schaden begutachtet und dokumentiert sowie anfallende Reparaturkosten berechnet. Nur so kann man sicher sein, keine finanziellen Einbußen zu erleiden.
Autor: Katja Wagner, freie Journalistin