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Handy am Steuer benutzen verboten – iPod erlaubt

ms | stvo.de – 24.02.2015

Wie die meisten wahrscheinlich wissen, ist das Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer verboten (StVO §23 1a) und kann strafrechtliche Folgen haben. Geräte mit denen man nicht telefonieren kann wie beispielsweise ein iPod, sind hingegen erlaubt. Amtsgericht Waldbröl:

Ein Mann leitet rechtliche Schritte ein nachdem ihm vorgeworfen wurde, er hätte sein Handy am Steuer benutzt. Er argumentierte, dass es sich nicht um ein Handy sondern einen iPod also einen MP3 Player handelte. Der Fahrer gesteht, den iPod zwar hinterm Steuer benutzt, jedoch nicht damit telefoniert zu haben, da dies nicht einmal möglich gewesen wäre.

Ihm wurde vom Amtsgericht Waldbröl Recht gegeben. Er hat nicht gegen das Handyverbot in der Straßenverkehrsordnung verstoßen, so die Deutsche Anwaltshotline. Obwohl klar ist, dass er durch den iPod wahrscheinlich genauso abgelenkt war wie durch ein Handy, kann dies nicht geahndet werden, da es sich im Sinne des Gesetzes nicht um ein Mobiltelefon handelt.