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Warnwesten-Pflicht
Seit Juli 2014 gilt in Deutschland eine Mitführpflicht für Warnwesten. § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt, dass „In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen muss in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen eine Warnweste mitgeführt werden.“
Länderübersicht
Eine Liste mit den wichtigsten Regelungen im Ausland auf einen Blick.
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Die zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
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