Abgefahrene Reifen: Strafe, Bußgeld und alle Folgen
Gastbeitrag | stvo.de – 02.02.2021
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Viele Autofahrer unterschätzen den Zustand der Reifen und das, obwohl abgefahrene Reifen in vielfacher Hinsicht eine Gefahr sind. Aber ab welchem Zeitpunkt ist ein Reifen wirklich abgefahren? Und mit welcher Strafe muss ein Fahrzeughalter rechnen, wenn er mit abgefahrenen Reifen erwischt wird?
Wann sind Reifen abgefahren?
Haben die Reifen ein zu geringes Profil oder weisen andere starke Spuren der Abnutzung auf, dann spricht man von abgefahrenen Reifen, welche ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Laut dem Gesetzgeber muss ein Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm haben.
Der Bußgeldkatalog für abgefahrene Reifen
Wird man mit abgefahrenen Reifen erwischt, droht in jedem Fall ein Bußgeld. In einigen Fällen kann es ebenfalls einen Punkt in Flensburg bedeuten.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
Kraftfahrzeuge, die betrieben werden und dessen Reifen keine ausreichende Profiltiefe aufweisen | 60 € | 1 |
Tatbestand mit Gefährdung anderer | 75 € | 1 |
Tatbestand mit Unfall | 90 € | 1 |
Als Fahrzeughalter der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges mit unzureichendem Profil zugestimmt | 75 € | 1 |
Woran erkennt man abgefahrene Reifen?
Sobald ein Halter oder ein Fahrer eines Fahrzeuges entdeckt, dass die Reifen abgefahren sind, muss sofort ein Wechsel stattfinden, denn nur so können die Sicherheitsstandards im Straßenverkehr erfüllt werden.
In der Regel hilft es, wenn man die Winterreifen und das Auto bei widrigen Wetterbedingungen trocken und warm hält. Trotzdem ist auch bei sorgfältiger Behandlung das Lebensalter jedes Reifens irgendwann erreicht. Es gibt eine Reihe von Merkmalen, an denen man erkennt, ob ein Reifen abgefahren ist. In erster Linie ist dies die Profiltiefe, die man leicht mit einem Tiefenmesser ermitteln kann. Hierbei gibt es natürlich Unterschiede zwischen Winterreifen, Sommerreifen und Ganzjahresreifen.
Tatsächlich ist es für den Laien nicht immer einfach zu erkennen, ob ein Reifen tatsächlich abgefahren ist. Diese Merkmale sollte man beachten, um abgefahrene Reifen zu erkennen.
- Profiltiefe – Haben Reifen eine Profiltiefe von 4 mm oder weniger, sollte man den Zustand seiner Reifen im Auge behalten.
- Erkennbares Reifengewebe – Sind die Reifen sehr stark verschlissen, kann das Gewebe unter der Gummischicht gesehen werden.
- Stumpfe Profilkanten – Die Kanten der Profilrillen sind abgefahren und haben keine klare Kante mehr. Der Reifen sollte gewechselt werden.
- Zeitraum und Kilometerstand – Wurden die Reifen 6 Jahren oder 40.000 Kilometer gefahren, sollte man sie ebenfalls wechseln.
Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass man sich für qualitativ hochwertige Reifen entscheidet. Goodyear schneidet in jährlichen Qualitätstests zum Beispiel immer sehr gut ab. Ein Unfall und den darauf folgenden Ärger möchte man sich selbst mit einer Vollkaskoversicherung ersparen.
Die Bußgeldregeln für abgefahrene Reifen
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ganz klar geregelt, welche Eigenschaften ein Reifen erfüllen muss, damit er nicht als abgefahren gilt. In diesem Gesetz wird nicht nur die Bauart der Reifen festgelegt, sondern auch die jeweilige Struktur.
Man kann unter § 36 Abs. 3 StVZO nachlesen, dass die komplette Fläche der Reifen über Profilrillen verfügen muss. Die Profilrillen müssen dabei mindestens eine Tiefe von 1,6 mm aufweisen. Liegt diese gesetzliche Profiltiefe nicht vor, dann bieten die Reifen nicht die notwendige Sicherheit.
Wird man von der Polizei mit abgefahrenen Reifen erwischt, während man noch in der Probezeit des Führerscheins ist, dann gilt dies als B-Verstoß, der Konsequenzen auslöst.
Übrigens gelten die Regeln für abgefahrene Reifen nicht nur für PKWs, sondern auch für LKWs, Motorräder und dem Mofa.
Reifen sind nicht abgefahren, sondern zu alt
Dieser Umstand trifft meist Autofahrer, die nicht sehr oft fahren. Im Laufe ihres Lebens verlieren Reifen ihre Eigenschaften und müssen ausgewechselt werden, auch wenn sie noch ausreichend Profiltiefe aufweisen. Grund hierfür ist, dass der Gummi porös wird und sich dadurch auch schneller abnutzt.
- Winterräder sollten immer getauscht werden, wenn sie älter als 6 Jahre sind.
- Sommerreifen sollten nach spätestens 8 Jahren getauscht werden.
Drastische Folgen bei abgefahrenen Reifen
Kommt es durch abgefahrene Reifen zu einem Unfall, dann muss der Fahrer die gesamten Kosten selbst aufbringen, da sein Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war. Haben Personen dadurch einen Schaden erlitten, haben diese Ansprüche auf eine Regresszahlung.
Ist der Halter des Fahrzeuges nicht selbst gefahren, dann wird er in der Regel zur Mitverantwortung herangezogen, denn er ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Somit muss er auch für die folgen geradestehen, die durch einen Unfall entstehen können.
Möglichkeiten zum Messen der Profiltiefe
Wie bereits erwähnt kann man die Profiltiefe der Reifen einfach mit einem Tiefenmesser ermitteln. Es geht aber auch anders. Man kann die Profiltiefe der Reifen in der Werkstatt mittels eines digitalen Messschiebers ermitteln lassen. Diese speziellen Geräte messen die Profiltiefe des gesamten Reifens. Besonders einfach ist der Zwei-Euro Münzen-Trick, den man schnell zu Hause und zwischendurch durchführen kann. Der Rand einer 2 Euro Münze ist etwa 4 mm breit. Steckt man die Münze in das Profil, kann man am Rand schnell erkennen, wenn die Reifen gewechselt werden müssen. Ist der Rand der Münze nicht mehr zu sehen, dann ist die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe noch nicht erreicht und man kann sich mit dem Reifenwechsel noch Zeit lassen.
Die meisten Fahrzeuge heutzutage verfügen über eine Reifenverschleißanzeige, dem Tread Wear Indicator (TWI). Mittels dieser Anzeige kann der Fahrer sofort erkennen, wann die Mindestprofiltiefe erreicht ist und wann er handeln muss.
Auch wenn die gesetzliche Profiltiefe bei 1,6 mm liegt, raten Experten zu einem Wechsel, wenn die
- Winterreifen eine Profiltiefe von 4 mm
- Sommerreifen eine Profiltiefe von 3 mm
erreicht haben.
Zusammenfassung
Vielfach wird die Gefahr durch abgefahrene Reifen unterschätzt. Der Gesetzgeber schreibt in der StVZO eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor. Experten raten jedoch zu einem deutlich früheren Wechsel der Reifen.