Ab wann lohnt sich ein Bußgeldeinspruch?
FR | stvo.de – 19.10.2021
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Bußgelder sind immer lästig. In den meisten Fällen wissen die Empfänger aber genau, wenn sie etwas falsch gemacht haben. Sie bekommen den Bescheid, machen die Faust in der Tasche und zahlen das Bußgeld. Spätestens, wenn weitere Konsequenzen, etwa Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, sehen viele Autofahrer aber genauer hin und überprüfen, ob sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen sollten oder ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten.
Kalkuliertes Risiko beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Ab wann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, hängt von der Lage des konkreten Falls und der Abwägung von Risiko und Nutzen ab. Weist die Behörde den Einspruch zurück, wird die Angelegenheit nämlich vor Gericht verhandelt. Unterliegt derjenige, der den Einspruch erhoben hat, wird es deutlich teurer, als wäre nur das Bußgeld gezahlt worden. Das Bußgeld selbst kommt zusätzlich zu den Gerichtskosten auf den Betroffenen zu.
Ob sich der Einspruch also wirklich lohnt, sollte vorher genau geprüft werden. Bei Unsicherheit kann ein Anwalt für Verkehrsrecht die Lage sicher einordnen. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, weshalb sich ein prüfender Blick immer lohnt. Die Frage, wie realistisch das erfolgreiche Vorgehen gegen den Bescheid ist, hängt von mehreren Punkten ab.
Gute Chancen auf einen erfolgreichen haben Empfänger eines Bußgeldbescheides dann, wenn er offensichtlich fehlerhaft ist. Mögliche Gründe dafür sind:
- eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
- fehlerhafte Messungen oder Fehler bei der Protokollierung des Messvorgangs
- Angabe eines falschen Kennzeichens
- nicht eindeutig erkennbarer und identifizierbarer Fahrer
So wird der Einspruch erfolgreich eingelegt
Läuft die Einspruchsfrist ab, muss das Bußgeld gezahlt werden und auch andere Konsequenzen, beispielsweise ein auferlegtes Fahrverbot oder die Vergabe von Punkten, greifen in diesem Fall. In manchen Fällen, vor allem, wenn ein Anwalt die Sache prüfen soll, lohnt es sich also auch, den Einspruch vorsorglich einzulegen, um Zeit zu gewinnen und den Bußgeldbescheid in der Schwebe zu halten.
Wer die Einspruchszeit dagegen verstreichen lässt hat nur eine Chance auf einen späteren Einspruch, wenn er am Verstreichen keine Schuld trägt und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Das gilt explizit nicht für Empfänger die untätig bleiben, weil sie nicht der Fahrer waren und denken, der Bußgeldbescheid sei deshalb automatisch ungültig.
Eingelegt werden kann der Einspruch nach der Zustellung im Zeitraum von zwei Wochen. Damit er berücksichtigt wird, muss die Schriftform gewahrt werden. Ein Anruf genügt also nicht. Zulässig sind Brief und Fax, manche Behörden bieten auch eine Mailadresse für das Einlegen des Einspruchs an. Auf welchem Weg Einspruch eingelegt werden kann, steht im Bußgeldbescheid.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass der Einspruch direkt begründet werden muss. Ausreichend ist es, wenn das Aktenzeichen mit dem Verlangen des Einspruchs mitgeteilt wird, damit die Angelegenheit richtig zugeordnet werden kann. Die Begründung für den Einspruch muss erst dann abgegeben werden, wenn der Empfänger des Bußgelbescheides oder dessen Anwalt Einblick in alle Unterlagen hatte und den Vorgang anhand dieser Dokumente einordnen konnte.
Betroffene müssen sich außerdem keine Gedanken über die richtige Wortwahl machen. Geht aus dem Schreiben zweifelsfrei hervor, dass kein Einverständnis mit einem Bußgeldbescheid besteht und der Empfänger aus diesem Grund nicht zahlen will, wird die Sache im Sinne des Betroffenen automatisch als Einspruch interpretiert. Wer also im Einspruch beispielsweise von einem Widerspruch gegen den Bescheid spricht, hat keine negativen Folgen zu erwarten.
Kein Einspruch notwendig: Bußgelder einfach verhindern
Den Stress eines Einspruchs und des anschließenden Verfahrens mit der Behörde und vor Gericht können Autofahrer und andere Teilnehmer des Straßenverkehrs sich sparen. Am leichtesten ist es, wenn Bußgelder von vorneherein vermieden werden. Fehler beim Fahren und Parken passieren wohl jedem von Zeit zu Zeit und sind nicht der Rede wert. Schwierig wird es beim bewussten Eingehen von Risiken.
Wer sich bewusst falsch verhält und darauf hofft, nicht erwischt zu werden, lebt gefährlich. Auch, wenn der zähfließende Verkehr oder die langwierige Parkplatzsuche an den Nerven zerren, gibt es die Tatbestände in den Bußgeldkatalogen mit gutem Grund. Rücksicht im Straßenverkehr sollte für alle Beteiligten gelten. Das gilt sowohl im fließenden Verkehr als auch in Hinsicht auf das Parken. Wer sich regelkonform verhält, hat auch nichts zu befürchten und umgeht Bußgelder auf die effektivste Art und Weise.
Autor: Frederick Richters