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Neues Auto versichern: Das sollten Sie beachten

AF | stvo.de – 17.02.2023
Bildquelle (Header): © Rido – stock.adobe.com

Sie planen den Kauf eines neuen Autos oder einen Fahrzeugwechsel? Dann ist die passende Versicherung ein wichtiges Thema für Sie. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr neues Auto versichern und worauf Sie bei der Versicherung achten sollten – damit Sie den besten Schutz zu einem vernünftigen Preis erhalten.

Ablauf der Autoversicherung

Die Versicherung eines Kfz ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Nur mit Versicherungsschein können Sie Ihr Auto zulassen. Daher gilt:

  • Schließen Sie des Kfz die Versicherung so schnell wie möglich nach dem Kauf ab.
  • Sie erhalten daraufhin die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
  • Mit dieser Nummer sowie den weiteren erforderlichen Unterlagen wie beispielsweise melden Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle an.
  • Im Falle eines Fahrzeugwechsels können Sie nun Ihr altes Auto bei der Zulassungsstelle abmelden. Die Abmeldung wird automatisch an die Versicherung übermittelt.

 

Die verschiedenen Arten der Autoversicherung

Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland nur die Haftpflichtversicherung – diese kommt für den Schadenanspruch Dritter auf. Darüber hinaus können Sie sich für eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung entscheiden. Erfahren Sie im Folgenden mehr zu den einzelnen Versicherungsarten.

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflicht ist die vorgeschriebene Basis-Versicherung für jedes Kfz. Sie schützt den Fahrzeughalter und die Fahrer eines Autos vor Schäden, die beim Fahrzeuggebrauch am Eigentum Dritter schuldhaft verursacht wurden. Auch mögliche Schäden von Mitfahrern im Unfallfahrzeug sind über die Haftpflicht abgesichert. Unter anderem deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung Folgendes ab:

  • Schäden an fremden Fahrzeugen: u. a. Reparaturkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden, Anwaltskosten
  • Schäden an Gebäuden
  • Personenschäden: u. a. Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Rente, Hinterbliebenengeld, Beerdigungskosten

Die genaue Summe, die bei Sach- oder Personenschäden gezahlt wird, hängt zwar vom Versicherer ab – jedoch ist eine Mindestversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie beträgt 1,22 Millionen Euro für Sachschäden, 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.

 

Die Kaskoversicherungen

Wer nicht nur Schäden an fremdem Eigentum, sondern auch am eigenen Fahrzeug absichern möchte, muss zusätzlich zur Haftpflicht eine Kaskoversicherung abschließen. Dabei können Sie die Entscheidung zwischen Teilkasko und Vollkasko treffen. Welche der beiden Versicherungsarten für Sie sinnvoll ist, hängt zum Beispiel vom Fahrzeugalter ab, bei einem finanzierten Auto aber auch von der Finanzierungsart – bei Leasing oder Finanzierung ist es oft vorgeschrieben, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

 

Die Teilkaskoversicherung

Mit einer Teilkasko sichern Sie sich gegen Schäden ab, die nicht selbst verschuldet sind. Dazu zählen beispielsweise Schäden in Folge von:

  • Sturm, Hagel, Blitzeinschlag etc.
  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Brand und Explosion
  • Tierbiss

 

Die Vollkaskoversicherung

Mit einer Vollkasko stehen Ihnen alle Leistungen der Teilkasko zu – darüber hinaus deckt Sie aber auch Schäden ab, die in folgenden Fällen entstanden sind:

  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Vandalismus

Sie möchten ein E-Auto oder ein Hybridfahrzeug kaufen? Dann schauen Sie bei den Kaskoversicherungen genauer hin. Je nach Anbieter und Vertrag sind verschiedene Leistungen, zum Beispiel für den Akku, im Tarif inkludiert.

 

Mögliche Zusatzversicherungen

Je nach Bedarf können Sie zusätzlich zur Kaskoversicherung weitere Zusatzversicherungen abschließen. Die gängigsten sind:

  • Mallorca-Police: Wer im Ausland mit einem Mietfahrzeug unterwegs ist, kann seinen Versicherungsschutz über diese Police verbessern. Denn ausländische Versicherungen beinhalten häufig eine geringere Mindestversicherungssumme, die bei größeren Schäden nicht ausreicht. Mit der Mallorca-Police sind Sie stattdessen nach deutschen Standards versichert.
  • Auslandsschadenschutz: Diese Zusatzversicherung sichert Sie ab, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug oder einem Leihwagen im Ausland Opfer eines Unfalls werden. Dabei wird die Differenz zwischen dem tatsächlich entstandenen Schaden und dem Betrag, den die Versicherung des Unfallverursachers zahlt, übernommen.
  • Fahrerschutz: Sollten Mitfahrer bei einem Unfall verletzt werden, kommt die Haftpflichtversicherung für die Folgeschäden auf. Sie zahlt jedoch nicht für solche Kosten, die aufgrund von Verletzungen des Fahrers selbst entstehen. Der Fahrerschutz übernimmt hier z. B. Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltshilfekosten etc. Bei Tod des Fahrers zahlt sie auch Leistungen an Hinterbliebene.
  • Schutzbrief: Im Falle eines Unfalls entstehen oft Kosten, die nicht von der Kfz-Versicherung übernommen werden – beispielsweise Pannenhilfe, Abschleppkosten, Bergung oder Kranken- und Fahrzeugrücktransport. Mit einem Schutzbrief können Sie sich solche Leistungen erstatten lassen.

 

Der Fahrerkreis

Bevor Sie nach dem Autokauf oder dem Fahrzeugwechsel Ihre Autoversicherung abschließen, sollten Sie sich Gedanken über den Fahrerkreis machen. Dieser nimmt Einfluss auf die Kosten Ihrer Kfz-Versicherung.

In der Regel ist neben dem eigentlichen Fahrer auch der Lebenspartner automatisch und ohne Zusatzkosten versichert. Alle weiteren Fahrer müssen extra angegeben werden, dies verursacht normalerweise Mehrkosten. Dabei gilt: Je mehr Fahrer Ihr Fahrzeug führen dürfen, desto höher der Versicherungsbeitrag. Auch wenn Fahranfänger zum Fahrerkreis gehören sollen, wird es teurer. Möchten Sie Ihr Auto daher nur ab und zu verleihen, ist es in der Regel günstiger, für diese Fälle auf eine Kurzzeitversicherung zurückzugreifen.

 

Was kostet die Kfz-Versicherung?

Die Kosten für Ihre Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:

  • Typklasse und Regionalklasse: Die Unfallbilanz Ihres Fahrzeugmodells sowie die Unfallstatistiken Ihres Zulassungsbezirks werden bei der Kalkulation Ihres Versicherungsbeitrags berücksichtigt.
  • Schadenfreiheitsrabatt: Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher Ihre Schadenfreiheitsklasse. Dies wiederum spiegelt sich in niedrigeren Beiträgen bei der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko wider. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie beim bisherigen Versicherer erfragen. Beim Versicherungswechsel wird die SF-Klasse in den Versicherungsvertrag übernommen – es sei denn, Sie haben aufgrund einer Rabattschutzregelung nach einem Unfall eine Rückstufung nach einem Schadenfall vermeiden können. Dies wird in der Regel vom neuen Versicherer nicht berücksichtigt.
  • Fahrerkreis: Wie oben erläutert, richtet sich der Versicherungsbeitrag auch nach den inkludierten Fahrern.
  • Jahreskilometer: Sie können bei Abschluss des Versicherungsvertrags eine Kilometerzahl pro Jahr nennen, die Sie voraussichtlich fahren. Je höher diese angesetzt wird, desto teurer der Beitrag. Kalkulieren Sie dennoch realistisch: Überschreiten Sie die angegebene Kilometerzahl deutlich, müssen Sie dies Ihrer Versicherung melden und im Regelfall eine Nachzahlung leisten.
  • Stellplatz: Sie haben eine eigene Garage? Damit geht ein niedrigeres Schadensrisiko einher, was von vielen Versicherern mit einem niedrigeren Beitrag belohnt wird.
  • Selbstbeteiligung: Bei der Teilkasko und der Vollkasko wird im Normalfall eine Selbstbeteiligung je Schadenfall erhoben. Möchten Sie diesen Betrag senken, steigt der Versicherungsbeitrag.

 

Autor: Anton Friedwald, freier Autor aus Hamburg