Kfz-Versicherung – wie setzen sich die Beitragsgebühren zusammen?
sh | stvo.de – 17.12.2019
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Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss der Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung erbracht werden. Eine Autoversicherung setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen, die einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der monatlichen Beitragsgebühren haben. Damit das Auto richtig versichert ist, sollte man sich vorher über die einzelnen Vertragsbestandteile informieren.
Wann muss ein Fahrzeug versichert werden?
Grundsätzlich ist jeder Fahrzeughalter nach § 1 PflVG verpflichtet, für ein Fahrzeug oder einen Anhänger eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nach den Regeln der deutschen Straßenverkehrsordnung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen gefahren werden, für das keine Versicherung vorliegt. Eine Fahrzeug-Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem selbst verschuldeten Autounfall die Schäden der anderen Partei. Um die Reparaturkosten am eigenen Auto zu ersetzen, muss zusätzlich eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Allerdings sind nicht in jeder Kfz-Versicherung automatisch die gleichen Leistungen enthalten. Bevor die Entscheidung über ein bestimmtes Versicherungsverfahren getroffen wird, sollten deshalb mehrere Alternativen miteinander verglichen werden.
In vielen Fällen kann mit jährlicher Zahlungsweise statt der üblichen halbjährlichen Zahlung ein gewisser Betrag eingespart werden. Außerdem können Fahrzeughalter, die ihr Auto in einer Garage abstellen oder sich mit einer Werkstattbindung abfinden, mit Ermäßigungen beim Versicherungstarif rechnen. Mit dem Begriff Haftpflicht ist die Pflicht zum Schadensersatz gemeint. Da Schadensersatzforderungen bei Verkehrsunfällen schnell zu sehr hohen Summen führen können, die ohne Versicherung vom Unfallverursacher getragen werden müssten, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Pflicht. Die Kfz-Haftpflicht schützt im Schadensfall den Fahrzeughalter davor, etwaige Sach-, Personen- und Vermögensschäden aus privatem Guthaben bezahlen zu müssen. Während es sich bei Personenschäden um Verletzungen oder Todesfälle handelt, werden beschädigte Gegenstände aller Art, die im Zusammenhang mit einem Autounfall stehen, zu den Sachschäden gerechnet. Wenn es aufgrund von Unfallverletzungen zu Verdienstausfällen und dadurch zu finanziellen Verlusten kommt, sind diese Forderungen des Unfallgegners ebenfalls durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Bei einem Unfall mit dem Fahrzeug sind gute Leistungen wichtig. Deshalb sollten bei Kfz-Versicherungen nicht nur finanzielle Aspekte im Mittelpunkt stehen.
Wie setzen sich die monatlichen Beiträge zusammen?
Die Höhe der monatlichen Beiträge für eine Autoversicherung setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zu diesem Zweck bestimmte Risikomerkmale festgelegt. Da diese Komponenten einen entscheidenden Einfluss auf die Kfz-Versicherungstarife haben, sollte sie jeder Fahrzeughalter kennen. Dabei gibt es einige Faktoren, die bei jedem Fahrzeughalter eine Rolle spielen, während andere von der jeweiligen Versicherung selbst bestimmt werden. Die wichtigste Grundlage zur Bestimmung des Tarifs ist die Regionalklasse. Die regionale Klasse wird wiederum vom Fahrverhalten der Autofahrer, die in einem bestimmten Zulassungsbezirk gemeldet sind, beeinflusst. Bei der Festlegung der Regionalklassen wird die Anzahl der Schäden berücksichtigt. Als Berechnungsgrundlage dienen die Anzahl der im Bezirk zugelassenen Fahrzeuge sowie die durchschnittliche Schadenhöhe. In der Bundesrepublik gibt es insgesamt über 400 Zulassungsbezirke. Entscheidend ist allerdings nicht, an welchem Ort sich ein Unfall ereignet hat oder ein Kaskoschaden entstanden ist, sondern der Zulassungsbezirk am Wohnsitz des Fahrzeughalters. Die Typklasse ist ein weiteres Risikomerkmal, das zur Berechnung der Versicherungsprämie bei Kfz-Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen herangezogen wird. Als Grundlage zur Ermittlung der unterschiedlichen Typklassen dienen die Unfalls- und Schadensbilanzen der rund 28.000 Automodelle. Dabei werden einzelne Modelle mit geringen Reparaturkosten und wenig Schäden in niedrige Typklassen eingeordnet, während viele Schäden in Verbindung mit hohen Versicherungsleistungen zur Eingliederung in hohe Typklassen führen.
Diese Faktoren haben einen Einfluss auf die Gestaltung von Versicherungstarifen
Je häufiger ein Fahrzeug auf der Straße unterwegs ist, desto höher ist das Risiko für einen Verkehrsunfall. Deshalb spielt die jährliche Kilometerfahrleistung eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung von Versicherungstarifen. Das zunehmende Unfallrisiko aufgrund höherer Kilometerleistungen konnte anhand von Schadenbilanzen der Autoversicherer nachgewiesen werden. Deshalb wird bei Fahrzeughaltern, die ihr Fahrzeug nur selten nutzen, ein niedrigerer Tarif zugrunde gelegt als bei Vielfahrern. Mit dem sogenannten Schadenfreiheitsrabatt werden Autofahrer für unfallfreies Fahren belohnt. In diesem Zusammenhang ist die Anzahl schadenfreier Jahre ein wichtiges Bestimmungskriterium. Die Einstufung verbessert sich mit jedem Jahr, in dem unfallfrei gefahren wurde, um eine Klasse. Allerdings muss bei einem Unfall mit Schaden nicht befürchtet werden, dass sofort eine Rückstufung auf den Ausgangswert erfolgt. Abhängig von der bereits erreichten Schadenfreiheitsklasse werden von den Versicherungen auch nach einem Unfall noch schadenfreie Jahre anerkannt. Darüber hinaus können Autofahrer von ihrer Fahrerfahrung profitieren, sodass viele Versicherte mit zunehmendem Alter in günstige Klassen eingestuft werden.
Wie hoch der monatliche Versicherungsbeitrag in der Autoversicherung ist, hängt auch davon ab, wie viele Personen das Fahrzeug nutzen. Mit der Beschränkung des Nutzerkreises können auch Versicherungsgebühren gespart werden. Es ist deshalb sinnvoll, zu überlegen, wer ans Steuer des eigenen Fahrzeugs darf. Die GDV unterscheidet dabei zwei verschiedene Varianten. Im ersten Fall darf jede Person, die im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, das Auto des Fahrzeughalters nutzen. Um beim Versicherungstarif zu sparen, kann der Nutzerkreis auf den Fahrzeughalter selbst sowie dessen Partner/in beschränkt werden. Statistiken zufolge haben sich in Deutschland circa drei Viertel aller Versicherten für diese Option entschieden. Das Nutzeralter ist für die Autoversicherungen ein wichtiger Hinweis auf Zuverlässigkeit und Unfallhäufigkeit. Es gilt als bewiesen, dass vor allem junge Fahrer/innen sowie ältere Autofahrer durchschnittlich mehr Autounfälle und Schäden verursachen als Fahrzeughalter mittleren Alters. Das Nutzeralter stellt deshalb ebenfalls ein Risikomerkmal dar. Im Allgemeinen entspricht das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verwendete Alter dem natürlichen Lebensalter des jeweiligen Versicherungsnehmers. Falls gegenüber der Autoversicherung jedoch angegeben wird, dass auch Fahrer unter 25 Jahren das Fahrzeug nutzen, gilt bei der Tarifeinstufung das Alter des jüngsten Autofahrers als Nutzeralter.
Zusammenhänge zwischen Unfallhäufigkeit und Risikogruppen-Berechnung
Im Straßenverkehr sind sowohl Neufahrzeuge als auch Gebrauchtwagen unterwegs. Für das Versicherungsrisiko ist die Tatsache, dass ein Fahrzeug immer älter wird, jedoch unerheblich. Entscheidend ist vielmehr das Fahrzeugalter bei Erwerb. Bei der Einstufung in die Kfz-Versicherung kommt es darauf an, ob das Fahrzeug fabrikneu erworben wurde, ob es sich um einen jungen Gebrauchtwagen oder um ein älteres Auto handelt. Aufgrund ihrer Statistiken gehen die Autoversicherer davon aus, dass durch Fahrer von Neuwagen und jungen Gebrauchtwagen weniger Schäden verursacht werden. Die Unfallhäufigkeit steigt jedoch bei Fahrzeugen, die bereits viele Jahre alt sind. Der Fahrzeughalter selbst gilt im Zusammenhang mit einer Autoversicherung ebenfalls als „Sicherheitsrisiko“.
Die Versicherer interessiert dabei nicht nur die Fahrerfahrung und Zuverlässigkeit, sondern auch die Tatsache, wie die Versicherung abgeschlossen wurde. Für die Risikogruppen-Berechnung stellt es einen Unterschied dar, ob die Kfz-Versicherung für das Auto des Fahrzeughalters selbst oder für das Fahrzeug von dessen Partner/in oder gar für das einer dritten Person abgeschlossen wurde. Das Risikomerkmal „Tarifgruppe“ unterscheidet Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sowie Landwirte von allen anderen Autofahrern. Dieses Vorgehen wird damit begründet, dass von Staatsbediensteten und Bauern vergleichsweise weniger Schäden verursacht werden als von durchschnittlichen Autofahrern.
Die Selbstbeteiligung hat einen großen Einfluss auf die monatlichen Versicherungsbeiträge. Meist kann für Kaskoversicherungen eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. In der Regel sind die Beiträge umso günstiger, desto höher die Selbstbeteiligung ist. Allerdings existiert in der Kfz-Haftpflichtversicherung keine Selbstbeteiligungsregelung, da die Schäden des Unfallgegners immer in voller Höhe übernommen werden. Im Zusammenhang mit Autoversicherungen ist es wichtig, auch die Versicherungsbedingungen zu verstehen, wie im Kfz Versicherung Guide zu lesen ist. Eine Vertragsanalyse stellt eine Möglichkeit dar, um zu überprüfen, ob der Vertrag noch alle Anforderungen erfüllt. Eine objektive Beurteilung ist in der Regel nur durch Vertragsspezialisten möglich.
Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ist häufig von grober Fahrlässigkeit die Rede. Grundsätzlich kann jeder Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig in einen Unfall verwickelt werden. Bei Fahrlässigkeit wird die Schadensregulierung von der Versicherung übernommen, während bei Vorsatz nicht mit Versicherungsleistungen zu rechnen ist. Ob bei grober Fahrlässigkeit bezahlt wird, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Bei Verstößen gegen die vertraglich vereinbarten Bedingungen muss im Schadensfall mit Leistungskürzungen von bis zu 50 Prozent gerechnet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern, sodass der volle Erstattungsbetrag in Anspruch genommen werden kann. Wenn bei der Kfz-Versicherung die sogenannte Werkstattbindung erwähnt wird, dürfen nur bestimmte Werkstätten aufgesucht werden, wenn der Versicherer die Reparaturkosten übernehmen soll. Mit dieser Klausel soll verhindert werden, dass außer den reinen Unfallschäden beim Werkstattbesuch gleichzeitig andere, möglicherweise bereits bestehende Defekte behoben werden.
Was muss bei Wildunfällen beachtet werden?
Wildunfälle passieren häufiger, als viele Autofahrer denken. Der Zusammenstoß mit Tieren kann für die Fahrzeuginsassen, das Auto und das Tier erhebliche Folgen haben. In der Teilkasko ist dieses Risiko oft nicht versichert oder nur ungenügend abgedeckt. Bei vielen Gesellschaften sind lediglich Unfälle mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz, beispielsweise Rehe und Wildschweine, versichert. Ein Zusammenstoß mit einem Pferd, einer Kuh oder einem Haustier sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Es empfiehlt sich deshalb, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen. Bei einem Tarif, bei dem Unfälle mit „Tieren aller Art“ versichert sind, besteht grundsätzlich ein Versicherungsschutz unabhängig davon, um welches Tier es sich handelt.
Die Neuwertentschädigung ist ebenfalls ein häufiges Thema bei Autoversicherungen. Wenn es bei einem Unfall zu einem Totalschaden kommt, wird meist nur der Wiederbeschaffungswert erstattet. Ein Neufahrzeug verliert bereits in den ersten Monaten erheblich an Wert. Im Schadensfall kann eine Neuwertentschädigung einen hohen Betrag ausmachen. Es kann sich deshalb lohnen, die Möglichkeiten im Bereich von Kfz-Versicherungen bestehen, zu vergleichen.
Lohnen sich Zusatzversicherungen bei der Autoversicherung?
Eine Versicherungspflicht besteht grundsätzlich für jedes Kraftfahrzeug. Dabei gibt es allerdings verschiedene Versicherungsarten, die für unterschiedliche Fahrzeugtypen gelten. Dazu zählen beispielsweise Versicherungen für Lkw, Pkw, Anhänger und Motorräder. Außerdem kann der Basis-Versicherungsschutz um zusätzliche Leistungen erweitert werden. Zu den Zusatzleistungen, die eine gesonderte Vereinbarung erfordern, gehören unter anderem die Reparaturkostenversicherung, Diebstahlversicherung und Reiseversicherung. Darüber hinaus können auch eine Unfallversicherung sowie eine Insassenversicherung der Autoversicherung hinzugefügt werden. Insbesondere wenn das Fahrzeug häufig genutzt wird und auch Reisen ins Ausland mit dem eigenen Auto unternommen werden, ist eine zusätzliche Absicherung möglicherweise sinnvoll.
Damit ein Lastkraftwagen richtig versichert werden kann, ist es zunächst erforderlich, den Nutzen des Fahrzeugs zu bestimmen. Ein Lkw kann sowohl gewerblich oder privat genutzt werden. Abhängig vom Verwendungszweck kann der passende Versicherungsschutz vereinbart werden. Bei Lastkraftwagen, die im Güterverkehr eingesetzt werden und somit zur Gewerbenutzung zählen, muss mit höheren Versicherungsprämien gerechnet werden. Da oft Gefahrenstoffe als Güter transportiert werden und Lkws auf langen Strecken unterwegs sind, steigt das Risiko für Verkehrsunfälle oder Schäden am Fahrzeug. Bei einer Lkw-Versicherung wäre eine Diebstahlversicherung als Zusatzleistung angebracht.
Eine Kfz-Versicherung sollte auch für ein Motorrad in Betracht gezogen werden. Das Motorradfahren ist meist mit einem höheren Unfallrisiko verbunden. Wenn mit dem Motorrad auch Fahrten in den Urlaub geplant sind, sollte eine entsprechende Auslands- oder Sonderunfallversicherung vorhanden sein. Die Vollkaskoversicherung existiert auch bei Motorrädern. Im Schadensfall ist sichergestellt, dass alle anfallenden Kosten übernommen werden.
Die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung mit Selbstbeteiligung. Dabei kann die Versicherungsprämie verringert werden, indem eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wird. In diesem Fall muss bei einem Verkehrsunfall ein bestimmter Anteil der Kosten vom Versicherten getragen werden. Allerdings gibt es bei einer Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen. Die monatlichen Beiträge sind für Fahranfänger dennoch höher als für Fahrzeughalter mit Fahrerfahrung. Obwohl sich Teilkaskoverträge hinsichtlich ihrer Leistungen voneinander unterscheiden können, sind meist Schadensfälle wie Einbruchschäden, Wetter- und Umweltschäden, Feuerschäden, Schäden durch Überschwemmungen, Glasbruch, Wildunfälle und Marderschäden abgedeckt.
Eine Vollkaskoversicherung gilt als Komplettpaket bei einer Auto-Versicherung. Die Option der Vollkasko ist freiwillig und muss zusätzlich vereinbart werden. Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkasko und deckt darüber hinaus weitere Schäden ab. Es besteht die Möglichkeit, dass sich eine günstige Schadenfreiheitsklasse positiv auf die Versicherungsprämie auswirkt. Diese Art der Auto-Versicherung ist zwar teurer, allerdings ist eine vollständige Unfallversicherung inklusive. Meist werden Vollkaskoversicherungen für Neuwagen abgeschlossen, da im Fall eines Totalschadens umfangreiche Kosten übernommen werden. Zu den von der Kfz-Versicherung bezahlten Reparaturen gehören auch Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Vor der Vertragsunterzeichnung kann mit der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. In den meisten Fällen wird dabei eine Selbstbeteiligung von circa 500 Euro festgelegt. Die genaue Höhe der Eigenleistung kann allerdings mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft vereinbart werden.
Welche Versicherungszusätze sind sinnvoll?
Mit Versicherungszusätzen kann der Versicherungsschutz verbessert werden. Zu den Zusätzen, die bei einer Autoversicherung sinnvoll sind, gehört die Fahrerschutzversicherung. Diese soll den Fahrer bei Unfällen absichern. Zu den Leistungen, die von einer Fahrerschutzversicherung übernommen werden können, zählen beispielsweise Schmerzensgelder, Zahlungen aufgrund eines möglichen Verdienstausfalls sowie Kosten für eine Haushaltshilfe im Falle unfallbedingter Verletzungen. Im Extremfall kommt die Fahrerschutzversicherung auch für behindertengerechte Umbaumaßnahmen der Wohnung oder eine Hinterbliebenenrente auf. Die Deckungssumme einer solchen Versicherung entspricht in den meisten Fällen der Höhe, die in der Auto-Haftpflichtversicherung bei Personenschäden anderer Unfallbeteiligter vereinbart ist. Wie bei allen Versicherungen sollte auch bei einer Fahrerschutzversicherung auf das Kleingedruckte geachtet werden. In der Praxis ist es bereits vorgekommen, dass Versicherungsleistungen in geringerem Umfang als ursprünglich vereinbart gewährt wurden.
Die Insassenunfallversicherung ist eine weitere Zusatzversicherung, die den Schutz der Fahrzeuginsassen im Falle eines Unfalls erhöhen soll. In der Insassenunfallversicherung sind alle Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug stehen, mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Unfälle, die während der Fahrt passieren sowie Personenschäden bei Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen des Fahrzeugs.
Der Schutzbrief und sein Leistungsumfang
Ein Schutzbrief wird oft im Zusammenhang mit einer Autoversicherung angeboten. Mit diesem Service, der häufig auch für das europäische Ausland gültig ist, werden Risiken, die beim Autofahren vorkommen können, abgesichert. Zu den klassischen Leistungsmerkmalen eines Schutzbriefes gehören neben der Soforthilfe am Schadenort auch der Fahrzeugrücktransport sowie die Sicherstellung und Bergung des Autos bei einem Unfall. Außerdem sind auch Leistungen wie der Ersatzteilversand, Mietwagenkosten und Übernachtungskosten nach einer Panne oder einem Unfall im Schutzbrief enthalten. Falls notwendig, werden auch Krankenrücktransporte, die Rückholung von Kindern und die Autoverzollung oder -verschrottung von dieser Versicherung übernommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nach einem Unfall einen Weiter- und Rückfahrt-Service über die Versicherung zu organisieren.
Ob ein Schutzbrief notwendig ist, hängt von der eigenen Situation und vom persönlichen Bedarf ab. Eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub beinhaltet möglicherweise die gleichen Leistungen, die ein Schutzbrief abdecken würde. Da auch Kreditkarten sowie bestimmte Club-Mitgliedschaften einen Auto-Schutzbrief enthalten können, sollte überprüft werden, ob man bereits abgesichert ist.
Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in vielen Rechtsbereichen wirksam und sichert sowohl den Autofahrer als auch die Fahrzeuginsassen im Straßenverkehr ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer im eigenen Fahrzeug oder in einem Mietauto unterwegs ist. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann ebenfalls bei Streitigkeiten nach einem Autokauf in Anspruch genommen werden. Die Versicherung ist auch nach einem Unfall, an dem der Versicherte als Fußgänger oder Fahrradfahrer beteiligt war, zuständig.
Von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung werden beispielsweise Anwaltskosten, Gerichts- und Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall, bei dem eigene Schadenersatzansprüche bestehen, übernommen. Außerdem übernimmt diese Versicherung Anwalts- und Gerichtskosten sowie Gutachterkosten, wenn Anklage wegen angeblicher Fahrerflucht, Beleidigung eines anderen Verkehrsteilnehmers oder fahrlässiger Körperverletzung durch einen Unfall erhoben wird. Im Versicherungsschutz sind auch Leistungen wie Gerichts- und Anwaltskosten bei Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um den Autokauf und die Finanzierung des Fahrzeugs geht, enthalten. Außerdem werden beim Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid entstehende Anwalts- und Gerichtskosten von der Versicherung bezahlt. Rechtsstreitigkeiten wegen eines Führerscheinentzugs oder im Zusammenhang mit der Kfz-Steuer sind im Versicherungsschutz ebenfalls enthalten. Es empfiehlt sich, bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung auf eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro zu achten. Grundsätzlich sollte bei einer Kfz-Versicherung auf jedes Detail geachtet werden, damit der Versicherungsschutz optimal dem eigenen Bedarf entspricht.