Neues Versicherungskennzeichen für Mofas
sh | stvo.de – 16.02.2017
Mofas, Mopeds und Roller müssen nicht auf einer Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden und gelten somit als zulassungsfrei. Um auf Straßen fahren zu dürfen reicht eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen am Fahrzeug. Ab dem 1. März 2017 werden neue schwarze Versicherungskennzeichen vorgesehen. Wer ab diesem Zeitpunkt weiterhin mit einem grünen Kennzeichen unterwegs ist, ist nicht versichert und macht sich sogar strafbar. Kosten, die bei einem Unfall entstehen, müssen auch komplett selbst getragen werden.