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Kindersicherheit – Mit dem Rad im Straßenverkehr

bd | stvo.de – 29.07.2015 Bildquelle (Header): © berc – Fotolia.com

Viele Kinder nennen, wenn sie nach ihren liebsten Hobbys gefragt werden, häufig das Radfahren. Die Welt auf zwei Rädern zu erkunden, macht dabei nicht nur Spaß, sondern bietet auch Bewegung. Wichtig ist es jedoch, dass Eltern sich von Beginn an um die Sicherheit ihrer Schützlinge kümmern und mit Fahrradhelm und Verkehrserziehung für ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr sorgen. Dabei spielt es eine Rolle, wie alt das Kind ist und wie lange es schon mit dem Rad fährt.
Grundregeln für sicheres Radfahren Damit Kinder sich im Straßenverkehr stets gut geschützt fühlen können, sollten Eltern für eine solide Verkehrserziehung sorgen. Nicht nur in Bezug auf das richtige Verhalten als Fußgänger, sondern auch mit dem Rad brauchen Kinder mindestens eine Person, die ihnen die wichtigsten Verhaltensregeln erklärt. So können Verkehrsunfälle und schwere Verletzungen bereits durch richtiges Verhalten vermieden werden. Dass besonders Kinder häufig in Verkehrsunfälle verwickelt werden, zeigt auch eine Statistik. So sind es jedes Jahr knapp 30.000 Kinder, die im Straßenverkehr in Gefahr geraten:
Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/TransportVerkehr/Verkehrsunfaelle/ VerkehrsunfaelleZeitreihenXLS_5462403.xls?__blob=publicationFile Bevor Kinder mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, sollten sie einige wichtige Dinge wissen:
  • Kinder unter acht Jahren fahren stets auf dem Gehweg.
  • Kinder bis zehn Jahre dürfen laut §2 StVO den Gehweg nutzen.
  • Beim Fahren auf der Straße wird immer am rechten Fahrbahnrand gefahren.
  • Zum Überqueren einer Straße steigen Kinder ab und schieben das Rad.
  • Es wird nicht nebeneinander, sondern stets hintereinander gefahren.
  • Rasen und waghalsige Manöver haben im Straßenverkehr nichts zu suchen.
  • Beim Fahren muss auf einen sicheren Abstand zum Vorder- und Hintermann geachtet werden.
Glücklicherweise werden Eltern heute bei der Verkehrserziehung gut unterstützt. So finden in den meisten Grundschulen schon früh erste Fahrradtrainings statt, die den sicheren Umgang mit dem Fahrrad zeigen. Etwa in der vierten Klasse erfolgt dann in der Regel ein Besuch der zuständigen Polizei, die mit den Kindern im Straßenverkehr trainiert und am Schluss eine Fahrradprüfung absolviert. Die Auswahl des richtigen Fahrradhelms Kinder (und Erwachsene) sollten nicht ohne einen Helm mit dem Rad fahren. Zu groß ist die Gefahr schwerer Kopfverletzungen bei einem Sturz oder Unfall. „Ohne Helm trifft die Aufprallkraft konzentriert auf eine kleine Fläche und kommt dadurch mit großem Druck zur Wirkung. Mit Helm verteilt sich die Kraft auf eine wesentlich größere Fläche, im optimalen Fall auf die gesamte Helmauflagefläche.“ (Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/kindersicherheit/kinder-im-strassenverkehr/helmsicherheit/default.aspx?ComponentId=136113&SourcePageId=49999#tabid=tab4) Hierfür ist es wichtig, dass der Helm nicht nur genutzt wird, sondern auch sicher und fest sitzt. Eltern sollten daher unbedingt einen Fahrradhelm für ihre Kinder auswählen, der für den individuellen Kopfumfang geeignet ist. Aus diesem Grund bietet Bruegelmann.de Fahrradhelme laut Angebot schon für kleine Kopfumfänge ab 46 Zentimetern. Ein Fahrradhelm sitzt dann gut, wenn er den Kopf sicher umschließt und hierbei keine unangenehmen Druckstellen hinterlässt. Auch ist es wichtig, dass sowohl die Stirn als auch der Ansatz des Nackens vom Fahrradhelm umschlossen werden. Ein guter Fahrradhelm lässt sich außerdem einfach verstellen, indem eine Vorrichtung innerhalb der Schale an den Kopf des Kindes angepasst werden kann. Die individuelle Einstellung erfolgt ebenfalls über die Helmgurte, die seitlich am Kopf des Kindes entlang führen. Die Gurte liegen im Optimalfall hinter und vor dem Ohr und flattern nicht. Ist der Helm richtig eingestellt, wackelt und verrutscht er nicht, auch wenn der Kopf bewegt wird. Damit Kinder ihren Helm mit Freude nutzen können, sollte der Verschluss leicht zu öffnen und zu verschließen sein. Für zusätzlichen Schutz im Straßenverkehr sorgt auch die Farbe der Kinderhelme. Dunkle Töne wie Blau oder Schwarz sind nicht empfehlenswert, da sie in der Dämmerung übersehen werden können. Besser sind Fahrradhelme in grellen Farben und mit zusätzlich reflektierenden Flächen. So können Kinder auch beim Radfahren am frühen Morgen oder am Abend leichter von Autofahrern erkannt werden. Zu guter Letzt sollten Eltern beim Kauf eines Helms auch auf Prüfsiegel achten. Ein optimaler Helm bietet hierbei nicht nur das CE-Zeichen, sondern auch das GS-Siegel. Dieses zusätzliche Merkmal macht deutlich, dass der Helm gründlich geprüft wurde und umfangreiche Sicherheit bietet. Kommt es trotz aller Vorsicht einmal zu einem Sturz auf den Helm, so sollte dieser sofort ausgetauscht werden. Auch wenn der Helm nicht mehr richtig sitzt, ist der Kauf eines neuen Modells die richtige Maßnahme. Wie wichtig der Helm im Straßenverkehr ist, zeigt auch das folgende Video, das schon Kindern die Funktionsweise des wichtigen Kopfschutzes näherbringt:
https://www.youtube.com/watch?v=kcXXtAWtVJc Wer haftet bei einem Unfall? Grundsätzlich bietet auch eine gute Verkehrserziehung keinen einhundertprozentigen Schutz vor kleinen und größeren Zwischenfällen. Eltern fragen sich daher häufig, wer bei einem Schaden haftet, den das eigene Kind im Straßenverkehr verursacht hat. Um diesen Sachverhalt zu klären, muss zwischen zwei unterschiedlichen Szenarien unterschieden werden. Stößt ein Kind mit dem Fahrrad an einen parkenden PKW und verursacht es hier einen Schaden, so müssen Eltern ab einem Alter von sieben Jahren hierfür haften. Da Kratzer und Dellen nicht selten zu hohen Werkstattrechnungen führen, sollten Eltern unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen. Sinnvoll ist es hier auch, in der Versicherungspolice Kinder unter sieben Jahren versichern zu lassen, denn dann zahlt die Versicherung auch für Schäden, die von Kindern verursacht werden, bei denen eine rechtsgültige Haftung eigentlich ausgeschlossen ist. So ersparen sich Eltern oft unangenehme Streitigkeiten mit den Geschädigten. Kommt es jedoch zu einem Verkehrsunfall im fließenden Verkehr und ist das eigene Kind hierfür verantwortlich, so kann es erst ab einem Alter von zehn Jahren in Haftung genommen werden. Bei unklarer Schuldfrage müssen Eltern hier nicht befürchten, dass dem eigenen Kind eine Mitschuld angelastet wird.